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Neues Sorgerecht stärkt Rechte unverheirateter Väter! Dennoch wirkt es wie ein weichgespülter Kompromiss!!

Auch unverheiratete Väter können künftig das Sorgerecht für ihre Kinder bekommen - selbst gegen den Willen der Mutter. Der Bundestag verabschiedete am 31. Januar mit den Stimmen von Union, FDP und Grünen ein entsprechendes Gesetz. Wenn es dem Kindeswohl nicht widerspricht, sollen beide Eltern Verantwortung für das Kind tragen. Die SPD-Fraktion stimmte dagegen, die Linksfraktion enthielt sich.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begrüßte den Bundestagsbeschluss. "Die Väter erreichen eine deutliche Besserstellung", erklärte die Ministerin in Berlin. "Hier werden wir der Lebenssituation wirklich gerecht." Das neue Sorgerecht nehme "den gesellschaftlichen Wandel" auf und funktioniere "schnell und unbürokratisch".

Die Neuregelung des Sorgerechts stärkt bei unverheirateten Eltern die Rechte der Väter, denn nun können sie auch gegen den Willen der Mutter vor Gericht eine Beteiligung am Sorgerecht beantragen - vorausgesetzt die Mutter bringt keine Gründe vor, die das Kindeswohl gefährden. Bislang konnten unverheiratete Väter das gemeinsame Sorgerecht ohne die Zustimmung der Mutter nicht erlangen. Mütter besaßen faktisch ein Veto-Recht.

Nur sechs Wochen Einspruchsfrist für Mütter!!

Kritik an der Sorgerechtsreform hatte auch der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) geäußert und auf seiner Homepage den Gesetzentwurf zur Reform als weichgespülten Kompromiss bezeichnet. Das sogenannte Antragsmodell diskriminiere weiterhin nichteheliche Kinder und ihre Väter. Der ISUV fordert eine klare Regelung für ein gemeinsames Sorgerecht.

Sorgerecht beinhaltet Entscheidungen für das Leben des Kindes

Im Sorgerecht ist verankert, dass die Eltern die Pflicht und das Recht haben, für ihre minderjährigen Kinder zu sorgen. Das beinhaltet unter anderem Entscheidungen über Erziehung, Schulbesuch, Aufenthalt des Kindes und medizinische Behandlungen. Bisher galt in Deutschland, dass bei der Geburt des Kindes verheiratete Eltern automatisch das gemeinsame Sorgerecht haben. Nichtverheiratete Paare mussten eine "Willenserklärung zur gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge" abgeben. Falls dies nicht geschieht oder die Mutter es ablehnt, wurde das Sorgerecht alleine der Mutter zugesprochen. Derzeit gibt die Mehrheit der nicht miteinander verheirateten Eltern in Deutschland einvernehmlich eine gemeinsame Sorgeerklärung ab.

Mütter erhalten "automatisch" das Sorgerecht,
Väter müssen es sich erbetteln, an Familiengerichten
unter horrenden Kosten, wobei Familiengerichte, oft sehr unqualifizierte Gutachter, auch Schlechtachter genannnt,davon ausgehen, daß der Vater eh eher überflüssig ist als Vater
und daß die Rolle als Zahlesel und gelegentlicher Kinderaufpasser eh schon viel ist.
In neunzig Prozent der Fälle vor Familiengerichten, erhält die Mutter das alleinige Sorgerecht und der Vater darf um Besuchsrecht betteln, das dann straffrei boykottiert werden kann. ....
Na! Von Gleichberechtigung, auch im Interesse und zum Wohle der Kinder, keine Spur!!

 

Meine Meinung nach,heißt es !

Alleinerziehende Mütter, die die Neuregelung des gemeinsamen Sorgerechts ablehnen, führen an, dass der leibliche Vater ja das Umgangsrecht habe. Somit könne er mit dem Kind in Verbindung bleiben.

Das Umgangsrecht ist ein Kontakt- und Besuchsrecht.

Es basiert auf dem Gedanken, dass es für die normale Entwicklung eines Kindes wichtig ist, dass es regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen hat, auch wenn diese getrennt leben. So heißt es in Paragraf 1684 des Bürgerlichen Gesetzbuchs "das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt." Auch wenn ein Elternteil nicht das Sorgerecht hat, gilt das Umgangsrecht. Das bedeutet, dass der leibliche Vater auch gegen den Willen der Mutter das Recht hat, sein Kind regelmäßig zu sehen.

Das Umgangsrecht kann nur eingeschränkt oder unterbunden werden, wenn dadurch das Wohl des Kindes gefährdet ist. Diese Entscheidung trifft das Familiengericht.

Dennoch gilt, auch für "Kuckuckskinder" !! Der Vater bzw "Erzeuger" ,kann wenn er es möchte ohne  einverständnis der Mutter , das Sorgerecht bekommen..Sollte die Mutter sich dagegen wehren,was sagt uns das über die Mutter aus ?? Zeigt nicht grad von größe und das sie auf das WOHL des Kindes bedacht ist..Sondern nur an ihrem Ego und verletztem Stolz !!

 

 

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