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Elternrechts-Urteil stößt auf breite Zustimmung


Berlin (DK) Sabine Leutheusser-Schnarrenberger drückt aufs Tempo. Im Herbst soll der Gesetzentwurf vorliegen, Anfang 2011 dann die neue Regelung in Kraft treten. Die Bundesregierung will nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) und des Bundesverfassungsgerichtes die Rechte der ledigen Väter und die ihrer unehelichen Kinder stärken. Die Karlsruher Richter erklärten gestern die bisherige Sorgerechtsregelung für verfassungswidrig, weil sie gegen das im Grundgesetz garantierte Elternrecht des Vaters verstoße.

Ein unverheirateter Vater hatte mit seiner Verfassungsbeschwerde Erfolg. Nach der bisherigen Gesetzeslage können nicht verheiratete Väter das gemeinsame Sorgerecht nur mit Zustimmung der Mutter erhalten. Zwar sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber das elterliche Sorgerecht für ein nicht eheliches Kind zunächst allein seiner Mutter übertragen habe, so die höchstrichterliche Argumentation. Doch setze der Gesetzgeber "das Elternrecht des Vaters in unverhältnismäßiger Weise generell hinter das der Mutter zurück, ohne dass dies durch die Wahrung des Kindeswohls geboten ist", urteilten die Richter. Im Bundesjustizministerium wird bereits seit der ersten Grundsatzentscheidung in Straßburg Ende 2009 an einer Sorgerechtsreform gearbeitet.
 

Rechts- und Familienexperten der Koalition haben bereits mit der Abstimmung eines Gesetzentwurfes begonnen. Danach sollen im Regelfall künftig beide Elternteile von Geburt an das Sorgerecht für das Kind erhalten, auch wenn sie nicht verheiratet sind, hieß es gestern aus dem Bundesjustizministerium. Voraussetzung sei natürlich, dass der Vater die Vaterschaft anerkennt. Die Mutter solle die Möglichkeit erhalten, bei Gericht Widerspruch dagegen einzulegen. Zudem sei an Übergangsregelungen für alte Fälle gedacht, hieß es.
 

Eine grundlegende Korrektur des bisherigen Sorgerechts – in der schwarz-gelben Koalition herrsche darüber weitgehend Einverständnis, hieß es. So stieß das Karlsruher Urteil gestern auf breite Zustimmung in den Reihen von Regierung und Opposition. Kritik kam lediglich von CSU-Familienexpertin Dorothee Bär, die durch die Entscheidung der Verfassungsrichter den Wert der Ehe geschwächt sehen will. Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) zeigte wenig Verständnis für die christsoziale Kritik. Er hoffe, "dass sich die CSU nunmehr mit konstruktiven Vorschlägen in die Diskussion einbringt und nicht in ihrer bekannten pauschalen Verweigerungshaltung verharrt", warnte der Liberale. Bär sei "eine Einzelstimme", hieß es bei den Berliner Koalitionspartnern FDP und CDU.

Stand vom 4.August 2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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