Dies ist eine kostenlose Homepage erstellt mit hPage.com.


Ein Blick ins Gesetz, so heißt ein alter Juristenkalauer, erleichtert die Rechtsfindung. Der Spruch lässt sich auch auf Urteile anwenden. Ein Blick ins neue, wegweisende Urteil des Verfassungsgerichts zum Sorgerecht entwirrt nämlich die Verwirrung, die nach dem Urteil entstanden ist. Das Urteil gilt ab sofort, es gilt für jeden Vater eines nichtehelichen Kindes. Jeder kann ab sofort sein (Mit-)Sorgerecht beim Familiengericht beantragen.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat zur allgemeinen Verwirrung beigetragen. Sie hat erklärt, sie wolle "auch für Altfälle den Weg zu den Gerichten ermöglichen", weil "viele ledige Väter jahrelang keine Chance hatten, bei Gericht das Sorgerecht durchzusetzen." Das klingt so, als müssten sich all diejenigen Väter derzeit noch weiter gedulden, die schon seit Jahren vergeblich darauf gewartet haben, an der Sorge für ihr Kind beteiligt zu werden, oder die vor Gericht gezogen und mit einem solchen Begehren abgewiesen worden sind. Das ist aber nicht der Fall. Bei der "vorläufigen Regelung", die das Bundesverfassungsgericht getroffen hat, gibt es gar keine "Altfälle".

 

 

Der Weg ist offen

Der Weg zum Sorgerecht muss den nichtehelichen Vätern nicht erst per Gesetz geöffnet werden. Der Weg ist schon offen, seit Verkündung der Entscheidung: Das Gericht hat angeordnet, dass die Familiengerichte ab sofort auf Antrag eines Elternteils den Eltern die Sorge für ihr Kind gemeinsam übertragen, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht.

Das bedeutet, dass sich Väter, die mangels Zustimmung der Mutter bislang von der gemeinsamen Sorge für ihr Kind ausgeschlossen waren, ab sofort an die Familiengerichte wenden und dort einen entsprechenden Antrag stellen können - egal, seit wann ihnen die gemeinsame Sorge verweigert wird, und egal, wie alt ihr Kind ist. Grenze ist die Volljährigkeit: Wenn das Kind 18 Jahre alt ist, gibt es kein Sorgerecht mehr, auch nicht für die Mutter.

Der Zugang zu den Gerichten ist also ab sofort für alle Väter minderjähriger Kinder freigeräumt und damit die Möglichkeit offen, an der Sorge für ihr Kind beteiligt zu werden

 

März 2012

Dies ist eine kostenlose Homepage erstellt mit hPage.com.