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Ein Harter Kampf mit den Behörden.

Glaubt man anfangs noch alles in der Hand zu haben, so bröselt einem am Ende der letzte kleine Strohhalm unter den Händen weg. Meine geliebte Tochter (Anja) habe ich seit nunmehr drei Jahren nicht mehr zu Gesicht bekommen! Und es gibt keine Institution in diesem verruchten Spiel, die etwas dagegen zu unternehmen bereit wäre. So verweist das Jugendamt an die Gerichte, die wiederum an die Anwälte. Letzere, ob der eigene oder der der Gegenpartei, sind grundsätzlich überfordert und haben auf der Gegenseite nicht im Geringsten die Absicht schlichtend einzugreifen, da sie doch im Auftrag ihrer Klientin agieren und kritiklos in deren Sinne hantieren. Noch mehr überfordert sind die Schulen. Sie stellen sich im Zweifelsfalle - und der ist so gut wie immer gegeben - lieber auf die Seite der Mutter. Ein aussichtsloser Kampf gegen Windmühlen, zuletzt gekrönt von der Aussage eines Richters: "Das ist sowas wie Schicksal"! Armes Deutschland, das durch derlei Ignoranz nur noch ärmer werden wird!)

(Name geändert)


Leider mutieren viele Mütter zu wahren wunderlichen Wesen,sobald sie einen neuen Partner haben,und ihn dann an die Stelle des Vaters zu setzen, nur um sich selbst besser zu fühlen und ihren Kindern was vorzuspielen,die Welt sei wieder in Ordnung. Dies ist leider der VÖLLIG FALSCHE WEG,aber gute 65 % der Mütter scheinen dieses nicht umsetzen zu können. LEIDER..Es gibt durchaus Väter, die sich absolut FALSCH verhalten,die Frage ist WARUM?? gute 40 % der Väter wollen sich um ihre Kinder kümmern,doch sie werden,aus verletztem Stolz daran gehindert. Warum??
Ist diese Gesellschaft so verblödet, dass es nicht möglich ist,ganz normal im INTERESSE der Kinder zu handeln.Kinder haben ein RECHT auf BEIDE ELTERNTEILE

Bekommen unverheiratete Paare ein Kind, so ist der Vater nicht automatisch Mitinhaber der elterlichen Sorge. Vielmehr müssen beide Eltern beim Jugendamt Sorgeerklärungen abgeben, um ein gemeinsames Sorgerecht zu bekommen. Gegen den Willen der Mütter ist dies derzeit nicht möglich. Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 03.12.2009 entschieden, dass dieses in Deutschland geltende Recht diskriminierend ist.
Der EuGH hatte über den Fall eines Musikers zu entscheiden, der sich darüber ärgerte, dass er kein Mitspracherecht an Belangen seines Kindes hatte, da sich die Mutter nach der Trennung weigerte, ihre Zustimmung zum gemeinsamen Sorgerecht zu erteilen.

Hiergegen klagte er. Er ist der Meinung, es läge einer Ungleichbehandlung zwischen ledigen und verheirateten Vätern vor. Die deutschen Gerichte gaben der Mutter Recht. Das geltende Recht sieht vor, dass es der Mutter obliegt, ob sie dem Vater das gemeinsame Sorgerecht einräumen will oder nicht.

Nachdem die Klage des Vaters in allen Instanzen abgewiesen worden war, rief er den EuGH an. Der EuGH entschied, dass das deutsche Recht gegen europäische Menschenrechtskonventionen verstößt. Hier liege eine Diskriminierung der ledigen Männer vor. Wer einen Trauschein hat, sei hier im Vorteil, was eine unzulässige Ungleichbehandlung sei.

Das deutsche Justizministerium hat nun mit Hochdruck zu prüfen, wie dieses Problem gelöst werden kann.

Einerseits war es bisher eine systemimmanente Ungerechtigkeit, dass Väter, die sich innig um das Kind kümmerten und einen (nicht unerheblichen!) Teil der Betreuung und Alltagsorganisation leisteten, nach dem Scheitern der Beziehung keine Rechte haben bezüglich wichtiger Kindesentscheidungen (das Recht auf Umgang mit dem Kind hat damit übrigens nichts zu tun ! Ein solches haben auch Väter, die kein Inhaber der Sorge sind).

Unter wichtigen Entscheidungen, die zur elterlichen Sorge gehören , fallen beispielsweise Schulwahl, bestimmte ärztliche und psychologische Behandlungen inklusive Medikation (z.B. Ritalin o.ä).

Das trifft Väter, die sich bisher viel um die Kinder gekümmert haben, natürlich hart.

Andererseits - ist es wirklich sinnvoll, sogenannte Zahlväter, die keine enge Bindung zu den Kindern haben, bei wichtigen Fragen mitentscheiden zu lassen? Diese Väter haben in der Regel keine Kenntnis darüber, wie der Alltag und das Leben des Kindes abläuft.

Man darf gespannt sein, wie die Expertenkommission des Justizministeriums das Dilemma sachgerecht lösen wird.

 

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