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.Rechtsprechung zum Sorgerecht: Das Gesetz billigte unverheirateten Vätern bislang lediglich dann ein Sorgerecht für ein gemeinsames Kind zu, wenn die Mutter ihre Zustimmung dazu gab. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat diese Regelung im August 2010 für verfassungswidrig erklärt. Der Vorrang des mütterlichen Sorgerechts wurde mit dieser Entscheidung gekippt und die Rechte unverheirateter Väter mit Verweis auf das Sorgerecht beider Elternteile gestärkt. Folge: Dient die Übertragung des Sorgerechts dem Wohl des Kindes, kann ein Familiengericht nun auch unabhängig von der Entscheidung der Mutter dem nichtehelichen Vater das gemeinsame, in einigen Fällen sogar das alleinige Sorgerecht zusprechen. Voraussetzung ist, dass die Vaterschaft vom Vater anerkannt wurde.

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