Dies ist eine kostenlose Homepage erstellt mit hPage.com.


Das Bundesverfassungsgericht hat einen sehr wichtigen Beschluss im Sinne aller ledigen Väter gefasst. Bisher hatte stets die Mutter automatisch alleiniges Sorgerecht für das geborene Kind. Bereits der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte in einem Urteil fest, dass der grundsätzliche Ausschluss einer gerichtlichen Überprüfung der ursprünglichen Zuweisung der Alleinsorge an die Mutter in Deutschland nicht verhältnismässig sei zum Zwecke des Schutzes des Wohls des nichtehelichen Kindes.

Ich übersetze das mal kurz für mich (den korrekten Text könnt Ihr beim Link zum Bundesverfassungsgericht nachlesen): Es ist gemein, wenn die Mutter einfach so das Sorgerecht bekommt und der Vater keine Chance hat, dass anzufechten oder überhaupt von vornherein außen vor gelassen wird. Er ist auf den guten Willen der Mutter angewiesen. Es verstößt gegen das Grundgesetz, dass Mütter und Väter ungleich behandelt werden. Also auch im umgekehrten Fall würde es gemein sein, wenn nur der Vater das alleinige Sorgerecht bekommt, ohne dass die Mutter dagegen etwas tun kann. Im Endeffekt kann jetzt jeder Vater, dem bisher das Mitspracherecht im Leben seines Kindes verweigert wurde, ein Verfahren anstreben, um am alleinigen Sorgerecht der Mutter rumzurütteln.Mit diesem Urteil können jetzt Väter ihre Rechte einklagen, was vorher nicht wirklich möglich war.Beispiele derer gibt es genug, wo der Vater keine juristische Handhabe hatte und hat. Im Vordergrund steht das Kindeswohl und so kann auch das Sorgerecht komplett auf den Vater übertragen werden, wenn das Kindeswohl so am besten berücksichtigt wird.

 

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-057.html

Dies ist eine kostenlose Homepage erstellt mit hPage.com.