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Ein Veto der Mutter gegen ein väterliches Sorgerecht? Noch im Jahr 2003 hatte das Verfassungsgericht diese Regelung bestätigt, denn sonst sei Streit vorprogrammiert, hat der Europäische Gerichtshof erklärt, dass diese Rechtsprechung gehen die Menschenrechte verstoße: Auch nicht verheirateten Vätern müsste es möglich sein, die Sorge einzuklagen.

Das Bundesverfassungsgericht beauftragte daher die Bundesregierung mit der wissenschaftlich fundierten Untersuchung des Themas. Das Bundesjustizministerium arbeitete mit Nachdruck an einer gesetzlichen Neukonzeption des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern. Eile war geboten, weil das Bundesverfassungsgericht eine wichtige Entscheidung traf: Die Verfassungsrichter ordneten an, dass die bisherige Praxis nicht mehr galt.

Die Richter der obersten Instanz gaben der Verfassungsbeschwerde eines Vaters statt, der das Sorgerecht für seinen 1998 geborenen Sohn erstreiten wollte. Es sei zwar nicht zu beanstanden, dass die Mutter eines unehelichen Kindes das alleinige Sorgerecht erhalte. Das Elternrecht des Vaters würde aber verletzt, weil er ohne Zustimmung der Mutter kein gemeinsames Sorgerecht bekommen könne und dies auch nicht durch ein Gericht überprüfen lassen könne.

Die Verfassungsrichter beanstandeten damit nicht nur die bisherige Rechtspraxis in Deutschland, sie gingen einen Schritt weiter: Die Verfassungsrichter ordneten an, dass dass das Sorgerecht zunächst mit einer Übergangsregelung und dann durch ein Gesetz neu definiert werde.

 

Ledige Mütter mussten bisher in Deutschland das Sorgerecht nicht teilen. Doch das Sorgerecht wurde zugunsten der Väter reformiert . Was hat sich geändert?

Frank (35) ist der Vater eines fünfjährigen Sohnes. Vier Jahre lang hat er gemeinsam mit seiner Freundin und dem Jungen zusammengelebt. Sie waren eine Familie. Doch dann verliebte sich die Freundin in eine anderen und zog aus. „Ich habe mir vorher keine Gedanken über das Sorgerecht gemacht“, erklärt Frank. Er hat zwar ein Umgangsrecht und darf sein Kind regelmäßig sehen. Wichtige Entscheidungen, etwa die der Schulwahl, darf die Mutter aber alleine treffen.

Geschiedene Eltern haben meist – zum Wohle des Kindes – ein gemeinsames Sorgerecht. Unverheiratete Eltern können ihre Kinder ehelichen Kindern mit einem Antrag auf gemeinsames Sorgerecht gleichstellen lassen, dann gilt dies auch bei einer Trennung. Wenn eine ledige Mutter das Sorgerecht allerdings nicht teilen wollte, dann hatten Väter bisher keine Möglichkeit, dieses Recht einzuklagen. Doch das gilt nicht mehr.

 

 

  • Was bedeutet das neue Sorgerecht in der Praxis?

    Das Gesetz wird im Mai 2014 ein Jahr alt. Bisher wurde die Änderung der Rechtssprechung noch nicht ausgewertet. Im Vorfeld gab es jedoch viele Bedenken. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) kritisierte die Neuregelung des Sorgerechts. „Der Großteil nicht miteinander verheirateter Eltern entscheidet sich bereits für die gemeinsame Sorge”, so die Vorsitzende Edith Schwab. Ausgerechnet bei Konflikten folge der Gesetzgeber dem Leitbild, dass die gemeinsame Sorge immer das Beste für das Kind wäre und ignoriere somit wissenschaftliche Erkenntnisse, bemängelte Familienanwältin Schwab. “Intensive und dauerhafte Konflikte stellen ein Risiko für das Kindeswohl dar“, betonte sie. Auch sei die Frist für die Stellungnahme der Mutter, die sechs Wochen nach einer Geburt endet, nicht akzeptabel. “Ein neues beschleunigtes Verfahren bei Sorgerechtsstreitigkeiten mit dem Ziel eines gemeinsamen Sorgerechts um jeden Preis geht ausgerechnet zu Lasten der Kinder, deren Eltern sich nicht einigen können”, erklärte  Schwab.

    Auch Verbände, in denen sich ledige Väter engagieren, äußerten sich skeptisch. Das sei nur eine Mini-Reform, die Neuregelung sei „halbherzig und unzureichend“ kritisierte die Initiative „Väteraufbruch e.V.“. Die Forderung des Vereins: Mit der Anerkennung der Vaterschaft solle automatisch das Sorgerecht verbunden sei. Dass Väter frühestens 6 Wochen nach der Geburt ihres Kindes das gemeinsame Sorgerecht erlangen könnten, sei viel zu spät für erste wichtige Lebensentscheidungen!

    „Unverheiratete Mütter können weiterhin bis zu einer Entscheidung des Familiengerichts für das gemeinsame Kind Tatsachen schaffen, die später nicht mehr oder kaum revidierbar sind: beispielsweise Wahl des Geburts- und Wohnorts, medizinische Maßnahmen wie Operationen oder Impfungen, des Namens, der Religion, von rituellen Vorgängen, z.B. einer Taufe“, so der Väterverband.

    Angst vieler Mütter vielleicht gar nicht nötig?

    Schwierig ist die Situation vor allem für Mütter, die mit dem Partner nicht in einer eheähnlichen Beziehung gelebt haben. Wie gestaltet sich die Sorge, wenn der Vater ein recht Unbekannter ist? Doch ein Blick in unsere Nachbarländer zeigt, dass das gemeinsame Sorgerecht für Ledige kein wirkliches Problem darstellt, denn das mütterliche Veto gegen gemeinsame Sorge galt bisher nur in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein.

    Die Erfahrungen aus den Niederlanden, Skandinavien und vielen anderen Ländern – und aus der Praxis in Deutschland zeigen, dass ein gemeinsames Sorgerecht Vorteile hat: Es bedeutet auch gemeinsame Sorgepflicht. Die Neuregelung soll dem Wohl des Kindes dienen – und stellt eheliche und nichteheliche Kinder somit auch gleich.

    Das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern

    Am 31. Januar 2013 verabschiedetet der Bundestag das neue Gesetz, am 1. März passierte es den Bundesrat und seit dem 19.5.2013 ist nun das geformierte Sorgerecht in seiner neuen Fassung in Kraft. Die 2013 amtierende Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärte: “Der Anteil der nicht-ehelichen Kinder hat sich in den letzten rund 20 Jahren mehr als verdoppelt. Das neue Sorgerecht nimmt den gesellschaftlichen Wandel auf.” Sie betonte, dass im Mittelpunkt immer das Kindeswohl stehe. “Die Neuregelung des Sorgerechts erleichtert unverheirateten Vätern den Zugang zum Sorgerecht für ihre Kinder durch ein neues unbürokratisches Verfahren – wie es das Bundesverfassungsgericht durch seine Rechtsprechung vorgegeben hatte. Der Vater kann die Mitsorge nunmehr auch dann erlangen, wenn die Mutter dem nicht zustimmt.”

    Nach dem neuen Leitbild des Gesetzes sollen grundsätzlich beide Eltern die Sorge gemeinsam tragen. “Das Beste ist, wenn sich beide Elternteile, auch wenn sie nicht verheiratet sind, um ihr Kind oder ihre Kinder kümmern – es sei denn, das Kindeswohl steht dem ausdrücklich entgegen”, so Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

    Das neue Sorgerecht regelt die Sorge für unverheiratete Eltern und gibt Vätern mehr Rechte, denn sie können nun auch gegen den Willen der Mutter ein Sorgerecht einklagen. Die Praxis, dass das Sorgerecht automatisch bei einer ledigen Mutter liegt und sie gegen eine Beteilung des Vaters ein Veto einlegen kann, gilt nicht mehr.

    Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zum Ziel des neuen Gesetzes:  „Ein einfaches und unbürokratisches Verfahren für unproblematische Fälle. Nach altem Recht wurden unverheiratete Väter grundsätzlich nur an der Sorge beteiligt, wenn die Mutter einverstanden war.“ Das neue Recht schaffe nun auch die Möglichkeit, dass Väter auch dann Mitsorge erlangen, wenn die Mutter nicht zustimme. „Es führt auf einfachem Wege in einem beschleunigten Verfahren zur gemeinsamen Sorge.“

  • Es wird Zeit das die Familienrechte in Deutschland angepasst werden wie bei unseren EU Nachbarn!!!

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